Zugang zu Integrationsmaßnahmen über das BAMF
Ein zentraler Aufgabenbereich des BAMF ist die Integrations- und Sprachförderung. Die Sprachförderung von Geflüchteten aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen, gehört zu den besonderen Anliegen der Bundesregierung. Ziel ist insbesondere, Geflüchteten die erste Orientierung in Deutschland zu erleichtern und ihren Beratungsbedarf zu decken. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG werden daher Zugang zum Integrationskurs im Rahmen des Zulassungsverfahren nach § 44 Abs. 4 AufenthG erhalten.
Bitte informieren Sie sich im IIK, wann Sie an einem Integrationskurs oder einem Berufssprachkurs teilnehmen können.
IIK Erfurt, Anger 61, 99084 Erfurt