Angebote des BAMF im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Gute Fachkräfte sind ein Gewinn für Deutschland: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist ein Meilenstein der Bundesregierung zur Stärkung der qualifizierten Zuwanderung aus dem Ausland. Das FEG ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.

Dadurch ändern sich gesetzliche Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist auf vielfältige Art und Weise in den Prozess involviert und nimmt damit auch hier als Kompetenzzentrum Migration eine wichtige Rolle ein....

https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200301-am-fachkraeft…;

Die Homepage des Bundesamtes bietet in der Rubrik Migration & Aufenthalt einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland entsprechend des FEG. Beratung zu den Neuregelungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt, berufliche Anerkennung und sprachliche Bildung erhalten neben Zuwandernden auch Unternehmen und Behörden bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (ALiD)....

So bietet z.B. die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), die vom Bundesamt administriert wird, eine kostenlose Beratung zu Themen wie Wohnungssuche oder Krankenversicherung an. Die MBE-Beratungsstellen gibt es in vielen Städten in Deutschland (http://webgis.bamf.de) und sind zudem auch über www.mbeon.de online erreichbar. Es wird angestrebt, das Angebot der MBE auch für Fachkräfte und deren miteinreisende Familienangehörige zu erweitern. Bei der Arbeitsmarktintegration trägt das vom Bundesamt administrierte Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" (IQ) dazu bei, das Potenzial an Fachkräften zu aktivieren. Menschen mit einer ausländischen Berufsqualifikation werden zu Fragen der Anerkennung ihres Abschlusses beraten, begleitet und bei Bedarf (nach)qualifiziert. In Begleitung des FEG werden "regionale Fachkräftenetzwerke" aufgebaut, die auch die Beratung von Arbeitgebern zur Gewinnung von Fachkräften einschließen....

Das BAMF führt überdies das bundesweite Regelinstrument der berufsbezogenen Deutschsprach­förderung durch, die Berufssprachkurse (BSK). Mit dem Berufssprachkurs werden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt von Menschen mit Migrationshintergrund verbessert. Zur Zielgruppe gehören u.a. Personen, die das Anerkennungsverfahren für ihren im Ausland erworbenen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen. Durch das FEG erfolgt eine Aufgabenerweiterung hinsichtlich der Zulassung zum BSK von Personen, die sich in der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung befinden. Für diese neue Zielgruppe wird die Antragstellung aus dem Ausland ebenso ermöglicht. Informationen darüber finden Sie im Beitrag "Die Berufssprachkurse des Bundesamtes". Mitziehenden Familienmitgliedern und bei Bedarf Fachkräften steht außerdem das Angebot der Sprachvermittlung vom Niveau A1 bis Sprachniveau B1 (GeR) im Rahmen der Integrationskurse zur Verfügung. Darüber hinaus ist Personen, die bereits über Sprachkenntnisse auf dem Niveau Sprachniveau B1 (GeR) verfügen, eine Teilnahme am Orientierungskurs möglich.